

Mi., 20. Mai
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Das Grundgesetz und die Grundrechte - eine juristische Einordnung
Das Grundgesetz und dessen Grundrechte bilden in allen 10drei-Workshops die Basis, um sich mit unserem gesellschaftlichen Miteinander interaktiv auseinanderzusetzen. In dieser Online-Veranstaltung gibt Tim Höckmann, Jurist und 10drei-Mitglied, einen Überblick über Grundgesetz und die Grundrechte.
Zeit & Ort
20. Mai 2026, 17:30 – 18:30
Zoom
Über die Veranstaltung
Das am 23. Mai 1949 in Bonn beschlossene Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bildet das Fundament und den Rahmen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland. In dieser zunächst als Provisorium gedachten Verfassung sind in Artikel 1 bis 19 die sog. Grundrechte festgeschrieben, die den Rahmen für unser demokratisches Zusammenleben bilden. Mit ihrer Betonung von Menschenwürde, Freiheitsrechten sowie der Definition klarer Schutzbereiche dienen sie als handlungsleitende Grundlage und definieren die zentralen Grundwerte unseres gesellschaftlichen Miteinanders.
Demokratische Grundwertebildung macht die Wertaussagen unseres Grundgesetzes für den eigenen Alltag erlebbar und trägt somit zu einer Zukunft bei, deren Fundament eine stabile Demokratie mit mündigen Bürger*innen ist.
In dieser Online-Veranstaltung gibt Tim Höckmann, Jurist und 10drei-Mitglied, eine juristische Einordnung zum Grundgesetz, fokussiert die Artikel 1 bis 19, ordnet die Bedeutung der Grundrechte für unser demokratisches Zusammenleben ein und beantwortet deine Fragen zum Grundgesetz.
Weitere Informationen zu unserer Arbeit sowie Links zu medialen Beiträgen gibt es hier: https://linktr.ee/10drei.
Bei Fragen melde dich gerne bei uns: hallo@10drei.org
Wir freuen uns auf Dich!
Das Team von 10drei e.V.
